Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Alltagshilfe Flora

1. Geltungsbereich

 

1.1.  Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und Verträge, die zwischen der Auftragnehmerin (AN) Alltagshilfe Flora, Ute Bonig, Lammetal 20 in 31162 Bad Salzdetfurth und den Kundinnen und Kunden (AG) getroffen werden.

 

1.2.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.

 

 

2. Gegenstand der Vereinbarung

 

2.1.  Das Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich Hilfe im Alltäglichen, Haussitting bei Urlaub, Garten-& Balkonpflege, Unterstützung im Büro, organisatorische Aufgaben, Begleitdienste und Hilfe rund um das Pferd. Es ist möglich, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten (siehe Leistungsbeschreibung).

 

2.2.  Die medizinischen, pflege- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind im Angebot nicht enthalten und werden auch nicht erbracht. Der AG wird dann mit einem Arzt oder einem Pflegedienst Kontakt aufnehmen.

 

 

3. Leistungsumfang

 

3.1.  Im Angebot werden Umfang und Art der Dienstleistungen festgelegt. Durch die Unterzeichnung des Angebots, die schriftliche Bestätigung per WhatsApp oder E-Mail durch den AG kommt ein verbindliches Vertragsangebot zustande.

 

3.2.  Eine Anpassung des Umfangs und des Inhalts der Leistungen ist jederzeit möglich und erfordert die Schriftform.

 

3.3.  Kurzfristige Änderungen der vereinbarten Leistung können in Ausnahmefällen mündlich mit dem AN besprochen werden.

 

3.4.  Der AN legt fest, welche Mitarbeiter/-innen für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen eingesetzt bzw. dem AG zur Verfügung gestellt werden.

 

 

4. Pflichten zur Mitwirkung des AG

 

Der AG erklärt sich bereit, den AN oder die Angestellten des AN bei der Erbringung von Leistungen zu unterstützen. Dazu gehören:

  • Die Gewährung des Zutritts zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort
  • Die Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel
  • Informationen über besondere Umstände, die beachtet werden müssen
  • Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsumfeld, um den AN und deren Mitarbeiter/-innen vor Gefahren, Unfällen oder Gesundheitsschäden zu schützen (unter anderem Hinweise zu ansteckenden Krankheiten im Haushalt)

 

5. Vergütung

 

5.1.  Die Vergütung der vom AN erbrachten Leistungen beruht auf dem unterzeichneten Angebot sowie der jeweils aktuellen Preisübersicht des AN.

 

5.2.  Wenn sich die Berechnungsgrundlage geändert hat, kann das Entgelt erhöht werden.

 

5.3.  Falls es zu Preisänderungen kommen sollte, werden diese dem AG vier Wochen im Voraus mitgeteilt.

 

5.4.  Wenn nichts anderes vereinbart ist, berechnet der AN die geleisteten Stunden nach dem vereinbarten Stundensatz. Die Dauer einer Stunde beträgt 60 Minuten. Die Mindesteinsatzzeit für einen Einsatz beträgt eine Stunde. Der volle Stundensatz pro angefangener Stunde wird berechnet.

 

 

6. Zahlungsbedingungen

 

6.1.  Die Rechnung wird sofort nach Erbringung der Dienstleistung erstellt und direkt an den AG geschickt. 

 

6.2.  Nach Erhalt der Rechnung ist die Zahlung sofort fällig.

 

6.3.  Überfällige Zahlungen werden mit einer Mahnung versehen. Eine Gebühr für jede Mahnung beträgt 5,00 €.

 

 

7. Beschwerde

 

7.1.  Die Leistungen des AN sind auftragskonform erbracht oder abgenommen, sofern der AG nicht unverzüglich (tagesaktuell) nach erbrachter Leistung den AN schriftlich oder telefonisch informiert.

 

7.2.  Für eine sachgerechte Beurteilung eines berechtigten Mangels ist es erforderlich, dass die Beanstandungen, die der Beschwerde zugrunde liegen, konkret definiert werden.

 

7.3.  Es ist Aufgabe der Mitarbeiter/-innen, Probleme bei der Erbringung von Leistungen an den AN zu melden.

 

 

8. Haftung

 

8.1.  Die Haftung des AN richtet sich nach den geltenden Gesetzen.

 

8.2.  Der AG ist verpflichtet, den AN unverzüglich über Schäden durch Mitarbeiter/-innen zu informieren. Die Information ist tagesaktuell, telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln. Bei später gemeldeten Schäden entfällt die Haftung des AN.

 

8.3.  Für Schäden, die nachweislich durch die Mitarbeiter/-innen des AN bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten entstehen, haftet der AN. Es ist eine ausreichende Versicherung vorhanden.

 

8.4.  Für Arbeitsmaterialien und Geräte, die bei sachgerechter Nutzung durch Verschleiß oder altersbedingt kaputtgehen, wird keine Haftung übernommen.

 

8.5.  Falls der AN einen Termin aufgrund von Urlaub, Krankheit, beruflichen oder persönlichen Angelegenheit nicht wahrnehmen kann, ist er nicht für eventuelle Schäden verantwortlich.

 

8.6.  Des Weiteren richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den geltenden Gesetzen.

 

 

9. Terminabsagen und/oder Änderungen

 

9.1.  Änderungen/Absagen von Terminen/Buchungen sind jederzeit möglich, müssen dem AN jedoch mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin mitgeteilt werden.

 

9.2.  Für Absagen/Änderungen, die uns kurzfristig mitgeteilt werden, berechnen wir eine Ausfallgebühr von 35,00 € an den AG.

 

9.3.  Bei Ausfällen des AN informiert er den AG umgehend und kommuniziert einen entsprechenden Ausweichtermin. 

 

9.4.  In dringenden Fällen ist der AN berechtigt, einen Ersatz zu stellen. Sollte das nicht realisierbar sein, wird eine Empfehlung ausgesprochen. 

 

9.5.  Bei Teilabsagen durch den AG behält sich der AN vor, die ursprünglich für den Termin vereinbarte Zeit in Rechnung zu stellen.

 

 

10. Planungsrecht

 

Der AN bemüht sich, die Wünsche des AG zu berücksichtigen. Das Planungsrecht obliegt allerdings dem AN.

 

 

11. Kündigung

 

11.1.  Es werden keine Vertragslaufzeit festgelegt.

 

11.2.  Es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Anschließend wird die Hilfe zum gewünschten Zeitpunkt eingestellt.

 

 

11. Schweigepflicht

 

Der AN und seine Mitarbeiter verpflichten sich, alle Informationen und Verhältnisse des AG vertraulich zu behandeln.

 

 

12. Schlussbestimmung

 

12.1.  Alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

 

12.2.  Der AG stimmt zu, dass seine Daten zur Abwicklung des Auftrags gespeichert werden. 

 

12.3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

12.4.  Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anzuwenden.

 

 

 

 

Bad Salzdetfurth, den 1. Mai 2024